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Hautkrebs-Screening

Gesetzliche Leistung seit Juli 2008
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs).

Die Kosten übernehmen, wie bei allen anderen gesetzlichen  Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die Krankenkassen.

www.hautkrebs-screening.de

Was passiert beim Hautkrebs-Screening? Welche Ärzte bieten es an? Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Website http://www.hautkrebs-screening.de