Gesetzliche Leistung seit Juli 2008
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs).
Die Kosten übernehmen, wie bei allen anderen gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die Krankenkassen.